Laut Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung „…, wird auch weiterhin vom 11. Januar bis vorerst 31. Januar 2021 der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf stattfinden (15. CoBeLVO, § 13). Alle Eltern und Sorgeberechtigten sollen möglichst eine Betreuung zu Hause sicherstellen. Das bedeutet, dass alle Eltern und Sorgeberechtigten nochmals dringend gebeten werden, die Betreuung ihrer Kinder in dieser Zeit zu Hause selbst zu ermöglichen. Ein Nachweis dieses Bedarfs durch die Eltern ist nach wie vor nicht erforderlich. …“ Den gesamten Inhalt entnehmen sie dem Rundschreiben Nr.5/2021.
Wir wünschen allen Eltern und ihren Familien ein gesundes neues Jahr 2021!